Um sicherzustellen, dass Sie unser Krankenhaus so gesund und so schnell wie möglich wieder verlassen können, liegt dem Behandlungsablauf eine bestimmte Logik zugrunde: Als erstes erhebt der Arzt die so genannte Anamnese, d. h. er ermittelt im Gespräch mit Ihnen die Vorgeschichte Ihrer aktuellen Erkrankung, und nimmt eine Erstuntersuchung vor, an die sich ggf. weitere Untersuchungen anschließen. Nachdem der Arzt sich auf diese Weise ein Bild von Ihrer Krankheit und deren Ursachen gemacht hat, entscheidet er über mögliche Behandlungsstrategien. Er erläutert Ihnen seine Therapievorschläge, zeigt Ihnen Vor- und Nachteile auf und legt sich schließlich gemeinsam mit Ihnen auf ein therapeutisches Vorgehen fest. Falls eine Operation notwendig sein sollte, wird dazu Ihr schriftliches Einverständnis eingeholt. Vor der Operation werden Sie bei einer Prämedikationsvisite Ihren Narkosearzt kennen lernen. Bei diesem Narkosevorgespräch wird der Narkosearzt Ihre Narkosefähigkeit überprüfen und mit Ihnen das für Sie schonendste Narkoseverfahren besprechen. Nach diesem ausführlichen Gespräch werden Sie gebeten, durch Ihre Unterschrift Ihr Einverständnis mit dem vereinbarten Narkoseverfahren zu erklären. Der Erfolg des eingeschlagenen Therapieweges wird schließlich von Ihrem behandelnden Arzt immer wieder überprüft und mit Ihnen – z. B. im Rahmen von Visiten – besprochen werden.
Behandlungskosten:
Die allgemeinen Krankenhausleistungen, die i. W. die ärztliche Behandlung, Krankenpflege, Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmittel, Unterkunft und Verpflegung umfassen, werden seit dem Jahr 2003 vornehmlich über diagnosebezogene Fallgruppen (sog. Diagnosis Related Groups, kurz DRG) abgerechnet. Innerhalb der DRG-Systematik bemisst sich das konkrete Entgelt nach den individuellen Umständen des Behandlungsfalles. Die aktuellen Tarife haben wir für Sie in der Broschüre „DRG-Entgelttarif für Krankenhäuser im Anwendungsbereich des KHEntgG und Unterrichtung des Patienten gemäß § 8 KHEntgG“ zusammengefasst. Diese Broschüre können Sie im Patientenmanagement einsehen. Unsere gesetzlich krankenversicherten Patienten brauchen sich um die Bezahlung der Behandlungskosten nicht zu kümmern, da wir mit der Krankenkasse direkt abrechnen. Die Zuzahlung von zurzeit 10 Euro, die Sie als gesetzlich versicherter Patient für jeden Tag im Krankenhaus (beschränkt auf maximal 28 Tage pro Kalenderjahr) leisten müssen, wird von uns an Ihre Krankenkasse weitergeleitet. Bei unseren privat versicherten Patienten übernehmen wir auf Wunsch gerne die Abrechnung mit der privaten Kasse. Der nicht von Ihrer Versicherung gedeckte Differenzbetrag wird Ihnen in Rechnung gestellt. Die wahlärztlichen Leistungen werden Ihnen von Ihrem behandelnden Arzt, Ihrem Operateur und Ihrem Narkosearzt gesondert berechnet.
Auf Wunsch stellen wir Ihnen gerne für die Zeit der Behandlung in unserem Hause eine Aufenthaltsbescheinigung aus.
Beschwerden:
Unsere Mitarbeiter/innen geben ihr Bestes, um Ihnen zu helfen und Ihren Aufenthalt bei uns so angenehm wie möglich zu gestalten. Doch auch dieses Engagement und der hohe Qualitätsstandard unseres Hauses können nicht immer verhindern, dass Fehler passieren. Es ist uns wichtig, solche Fehler aufzudecken und zu beseitigen, damit Sie zufriedener mit uns werden. Wenn Sie also Anlass zur Kritik und/oder einen Verbesserungsvorschlag haben, lassen Sie es uns bitte wissen. Die Postkarten, auf denen Sie Ihre Meinung über uns zum Ausdruck bringen können, hängen im Haus C auf jeder Ebene in unmittelbarer Nähe des gläsernen Aufzuges sowie im IMZ. Zum Einwerfen Ihrer ausgefüllten Postkarte finden Sie an den gleichen Orten Briefkästen, die von uns regelmäßig geleert werden. Wenn Sie auf Ihrer Postkarte Ihre Adresse hinterlassen, erhalten Sie von uns binnen kurzer Zeit eine schriftliche Rückmeldung.
Alle unsere Patientenbetten verfügen durch elektrische Verstellbarkeit über einen besonderen Komfort: Sie können sowohl die Höhe des Bettes als auch das Kopf- und Fußteil Ihren Bedürfnissen entsprechend selbst einstellen.
Blumen:
Sie freuen sich bestimmt, wenn Ihnen Ihr Besuch Blumen mitbringt und Ihr vorübergehendes Zuhause dadurch behaglicher wird. Als Mitbringsel eignen sich jedoch nur Schnittblumen. (Auf den Stationen werden dafür Vasen in ausreichender Anzahl bereitgehalten.) Topfpflanzen hingegen sind in einem Krankenzimmer fehl am Platz. Ihre Erde beherbergt Keime, die für Menschen mit geschwächtem Abwehrsystem gefährlich werden können.
Brandschutz:
Wegen der Brandgefahr bitten wir Sie unbedingt zu beachten, dass offenes Feuer, wie z. B. brennende Kerzen, und die Benutzung von eigenen elektrischen Geräten in den Patientenzimmern nicht gestattet sind. Sollten Sie einen Brand oder dergleichen entdecken, informieren Sie bitte unverzüglich unsere Mitarbeiter/innen. Im Ernstfall gilt es vor allem Ruhe zu bewahren und die Anweisungen unserer Mitarbeiter/innen, die regelmäßig Brandschutzunterweisungen erhalten, zu befolgen. Benutzen Sie bitte bei einem Brand keinesfalls einen Aufzug. Hinweisschilder zu Flucht- und Rettungswegen sowie zu Handfeuerlöschern hängen in den Treppenhäusern und Fluren.
Impuls der Woche
Die beste Arznei für den Menschen ist der Mensch. . . .mehr »