Bei uns werden modernste Ein- und Zweikammer-Herzschrittmacher und Defibrillatorsysteme (ICDs) zur Behandlung von Herzrhythmusstörungen implantiert.
Bei Patienten mit Beschwerden wie Schwindel, Ohnmachtsanfällen („Synkopen“) oder schwerer Luftnot bei körperlicher Belastung ist häufig ein zu langsamer Herzschlag mit dadurch nicht ausreichender Blut- und Sauerstoffversorgung des Gehirns die Ursache. Im Regelfall wird die Diagnose eines zu langsamen Herzschlages („Bradycardie“) durch den behandelnden Hausarzt oder Kardiologen mittels eines EKGs, eines Langzeit-EKGs und/oder eines Belastungs-EKGs gestellt. Die Störung kann entweder im Bereich des Sinusknotens (der „Zündkerze“ des Herzens) oder in der Weiterleitung der elektrischen Erregung im Herzen (im sogenannten „AV-Knoten“ oder im spezifischen Erregungsleitungssystem der Herzkammer) liegen.
In solchen Fällen kann mit der Implantation eines Herzschrittmachers Abhilfe geschaffen werden.
Häufig besteht aber auch das Problem, dass das Herz im Rahmen von sogenannten „ventrikulären Tachycardien“ („zu schnelles Schlagen der Herzkammern“) viel zu schnell schlägt und dann ebenfalls nicht mehr in der Lage ist, das Gehirn ausreichend zu versorgen. Als Folge davon kommt es ebenfalls häufig zu Schwindel oder Ohnmachtsanfällen bis hin zur Notwendigkeit der Wiederbelebung durch einen Notarzt. Die extremste Form von Herzrhythmusstörungen ist das „Kammerflimmern“, welches sich nur durch eine rasche Elektroschocktherapie durch den Notarzt behandeln lässt. Geschieht dieses nicht innerhalb von wenigen Minuten kann es zu schweren Hirnschädigungen oder gar zum Tode kommen. Da der Notarzt aber häufig nicht rasch genug am Ort des Geschehens eintrifft wird bei Patienten, die entweder eine solche Rhythmusstörung überlebt haben oder bei denen aufgrund einer bestehenden schweren Herzerkrankung („Kardiomyopathie“) ein erhöhtes Risiko für das Auftreten einer solchen Rhythmusstörung besteht die Implantation eines Defibrillators empfohlen.
Die Operation
Zunächst erfolgt ein ausführliches Informations- und Aufklärungsgespräch mit dem Patienten, in welchem die Notwendigkeit und die Art der Durchführung der Operation in Ruhe und unter Zuhilfenahme von Anschauungsmaterial besprochen wird. Zudem wird die Funktionsweise eines Herzschrittmachers bzw. Defibrillators erklärt sowie auf wichtige Fragen bezüglich der mit einem solchen implantierten Gerät verbundenen Aspekte im Alltagsleben eingegangen. Die Operation selbst ist ein vergleichsweise kleiner Eingriff, welcher in aller Regel in örtlicher Betäubung vorgenommen wird. Der gesamte Eingriff erfolgt durch einen etwa 4 cm langen Hautschnitt unterhalb des Schlüsselbeins. Die zu implantierenden Elektroden werden entweder unter Sicht in eine oberflächliche Vene (Vena cephalica) oder, falls diese zu klein angelegt ist, nach Punktion in die hinter dem Schlüsselbein gelegene Vene (Vena subclavia) eingeführt. Unter Kontrolle durch ein Röntgendurchleuchtungsgerät werden dann eine oder zwei Elektroden (je nach individueller Notwendigkeit) bis zum Herzen vorgeschoben. Eine Elektrode wird in der rechten Herzkammer und, sofern notwendig, eine zweite im rechten Vorhof des Herzens platziert. Über diese Sonden kann der anschließend unter der Haut implantierte Herzschrittmacher oder Defibrillator den Herzrhythmus überwachen und im Bedarfsfall die entsprechenden Herzkammern stimulieren oder die lebensbedrohliche Herzrhythmusstörung erkennen und behandeln. Der gesamte Eingriff dauert in aller Regel zwischen 30 und 60 Minuten.
Nachbehandlung
Im direkten Anschluß an die Operation erfolgt die Einstellung des Schrittmachers/Defibrillators auf die individuellen Bedürfnisse des Patienten. Zurück auf der Station können die Patienten nach einer kurzen Ruhezeit aufstehen und sich bewegen. Allerdings sollte der Arm auf der Implantationsseite für eine paar Tage geschont und insbesondere nicht über Schulterniveau angehoben werden um eine komplikationsloses Wundheilung nicht zu gefährden. Bei Entlassung erhält jeder Patient einen Geräteausweis, welcher immer mitgeführt werden sollte und aus dem der weiterbehandelnde Arzt die notwendigen Information über den implantierten Schrittmacher bzw. Defibrillator, die Elektroden und die aktuelle Programmierung entnehmen kann. Die erste Nachsorge sollte durch den niedergelassenen Kardiologen vier Wochen nach der Operation und dann in sechs bzw. zwölfmonatigen Abständen erfolgen. Bei Rückfragen können sich die Patienten aber natürlich jederzeit an uns wenden.
Impuls der Woche
Die beste Arznei für den Menschen ist der Mensch. . . .mehr »