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Im Jahr 2009 war der Qualitätsbericht zum dritten Mal verpflichtend für das Jahr 2008 zu erstellen.
Gegenüber der zweiten Ausgabe wurde er inhaltlich und von der Form her weiterentwickelt, dennoch ist er auf Grund der stark strukturierten Vorgaben für den Laien immer noch teilweise schwer verständlich. Auf Wunsch sind wir daher gern bereit, Erläuterungen zu geben.
Teil A enthält allgemeine Daten und Schwerpunkte des Krankenhauses, in Teil B werden die einzelnen Fachabteilungen näher beschrieben. Zu beachten ist, dass Angaben über Leistungsangebote, die in Teil A gemacht wurden, in Teil B nicht wiederholt werden dürfen. Sie gelten daher für alle Fachabteilungen, in Teil B werden nur die speziellen Angebote der einzelnen Fachabteilung angeführt. Teil C enthält Angaben zur externen vergleichenden Qualitätssicherung, Teil D stellt das Qualitätsmanagement des Krankenhauses dar.
Link: gesetzlicher Qualitätsbericht 2008
Link: gesetzlicher Qualitätsbericht 2006
Link: gesetzlicher Qualitätsbericht 2004
Die Qualitätsberichte aller deutschen Krankenhäuser sind zum Beispiel unter www.krankenhaus.de abrufbar. |