Entlassmanagement

Ihr stationärer Krankenhausaufenthalt endet und Sie wissen nicht, wie es weitergeht?

Nach Abschluss Ihrer Krankenhausbehandlung erfolgt die Entlassung aus dem Krankenhaus. In bestimmten Fällen ist jedoch danach noch weitere Unterstützung erforderlich, um das Behandlungsergebnis zu sichern. Das Ziel des Entlassmanagements ist es, eine lückenlose Anschlussversorgung der Patienten zu organisieren. Dazu stellt das Krankenhaus fest, ob und welche medizinischen oder pflegerischen Maßnahmen im Anschluss an die Krankenhausbehandlung erforderlich sind und leitet diese Maßnahmen bereits während des stationären Aufenthaltes ein.

Eine entsprechende Anschlussversorgung kann beispielsweise eine medizinische oder pflegerische Versorgung oder Beratung umfassen, die ambulant oder in stationären Einrichtungen der Rehabilitation oder Pflege erfolgt. Aber auch z. B. Terminvereinbarungen mit Ärzten, Physiotherapeuten, Pflegediensten oder Selbsthilfegruppen sowie die Unterstützung bei der Beantragung von Leistungen bei der Kranken- oder Pflegekasse können von dieser Anschlussversorgung umfasst sein, sofern es Ihnen nicht möglich ist, diese Dinge eigenständig oder durch Angehörige zu organisieren.Für gesetzlich krankenversicherte Patienten ist dazu Ihrerseits eine schriftliche Einwilligung, welche Sie bei der Krankenhausaufnahme erhalten notwendig.

Ist es für die unmittelbare Anschlussversorgung nach dem Krankenhausaufenthalt
erforderlich, können in streng begrenztem Umfang auch Arzneimittel, Heilmittel, Hilfsmittel, Soziotherapie und Häusliche Krankenpflege verordnet oder die Arbeitsunfähigkeit festgestellt werden sofern die Anschlussversorgung anderweitig nicht sichergestellt ist. Da diese Verordnungen aus dem Krankenhaus nur zur Überbrückung dienen sollen, bis eine Nachversorgung z. B. durch den Hausarzt gesichert ist, ist es wichtig, das wir Sie auf die begrenzte Gültigkeit (3 Tage für Medikamentenrezepte, 7 Tage für andere Verordnungen) und eine vom Gesetzgeber vorgegebene minimale Verordnungsgröße (kleinste Packungsgröße bei Medikamenten) hinweisen.

Bei Bedarf wird das Entlassmanagement auch durch die Kranken-/Pflegekasse unterstützt, wenn z.B. Kostenzusagen erforderlich sind oder Anträge genehmigt werden müssen.

Bestimmte Verordnungen wie z. B. ein Medikamentenrezept oder Arbeitsunfähigkeit machen eine Datenübermittlung zu Ihrer Krankenkasse nötig, wie Sie das bereits aus der hausärztlichen Versorgung kennen. Auch dies bedarf Ihrer schriftlichen Zustimmung.

Im Krankenhaus Sachsenhausen haben wir ein eigenes multiprofessionelles Team aus Ärzten, Pflegekräften und unserem Entlassmanagement welches Sie falls erforderlich bei Ihrer Entlassung unterstützt.

 

 

 

Unser Leistungsspektrum

  • Beratung und Vermittlung teilstationärer und stationärer Pflege: Tagespflege, Kurzzeitpflege, Alten- und Pflegeeinrichtungen,Betreutes Wohnen, Hospize
  • Beratung zu sozialrechtlichen Angelegenheiten und finanziellen Ansprüchen wie Pflegegeld (SGB XI), Sozialhilfe (SGB XII), Krankengeld
  • Beratung zu Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Gesetzlicher Betreuung
  • Beantragung  von Rehabilitation (Anschlussheilbehandlungen)
  • Unterstützung bei Krebserkrankungen
  • Unterstützung bei Suchterkrankungen
  • Vermittlung von Beratungsstellungen und Selbsthilfegruppen
  • Einschalten von Pflegeexperten für Wundversorgung, Ernährung oder    Schmerztherapie
  • Beratung zu psychosozialen Fragestellungen
  • Pflegetrainings und Beratung am Patientenbett
  • Vermittlung praktischer Pflegetechniken und wissenswerter Grundlagen wie z.B. Körperpflege, Ernährung, rückenschonendes Arbeiten, Einsat von Hilfsmitteln, Kinästhetik-Techniken
  • etc.

Kristin Bock

Fachwirtin im Gesundheits- und Sozialwesen
Tel.:  069 6605-1410
kbock@khs-ffm.de

Martina Köther

Diplom-Sozialpädagogin
Tel.:    069 6605-1411
mkoether@khs-ffm.de

Julia Gehendges

Diplom Soziallpädagogin
Tel.:  069 6605-1414
jgehendges@khs-ffm.de

Mediparg 

Radiologie Sachsenhausen

Füreinanderdasein

MVZ Sachsenhausen