Sehr geehrte Besucherinnen und Besucher,
im Rahmen der Corona-Pandemie und der anhaltend steigenden Covid-19-Infektionszahlen im Raum Frankfurt und Offenbach ist es leider notwendig, ab morgen 15.10. 2020 zum Schutz unserer Patienten und Mitarbeitenden erneut ein absolutes, hoffentlich vorübergehendes Patienten-Besuchsverbot auszusprechen.
Ausgenommen von dem Besuchsverbot sind:
– Lebenspartner/eine direkte Bezugsperson vor, während und nach der Geburt
– Angehörige von Patienten in palliativen Situationen
– Dolmetscher, sofern kein Mitarbeitender unseres Hauses übersetzen kann.
Besondere Ausnahmen sind im Einzelfall von der Krankenhausdirektion oder dem jeweilig zuständigen Arzt zu genehmigen. Auch zugelassene Besucher müssen am Krankenhauseingang einen Gesundheitsfragebogen/ Besucherberechtigung ausfüllen. Damit können Sie sich auf dem Gelände als genehmigter Besucher ausweisen. Das mehrmalige Hinein- und Hinausgehen aus dem Krankenhausgelände während eines Besuches ist zum Schutze, besonders der Neugeborenen auf der Geburtshilfe-Station zu unterlassen.
Das umgehen des Besuchsverbotes über unsere Lokalität ist verboten. Bei Zuwiederhandlungen können wir von unserem Hausrecht Gebrauch machen.
Angehörige, welche Sachen für einen Patienten bringen, dürfen das “Bringgut” an der Rezeption abgeben. Bitte deutlich mit Patienten-Namen und Station kennzeichnen.
Patienten des MVZ Radiologie Sachsenhausen GmbH sowie weiterer auf dem Krankenhausgelände befindlicher Arztpraxen klingeln bitte an der Rezeption und schildern ihr Anliegen. Ihnen wird geöffnet.
Bis auf Weiteres sind auch im MVZ Radiologie Sachsenhausen sowie der MVZ Sachsenhausen GmbH und der Mediparg GmbH Begleitpersonen verboten, um die Anzahl der auf dem Gelände befindlichen Menschen zu reduzieren. Erforderliche Ausnahmen besprechen Sie bitte mit unseren Mitarbeitern an der Pforte oder der jeweiligen Arztpraxis.
Besucher, die von der Ausnahmeregelung betroffen sind, beachten bitte weiter wie folgt:
Es gelten während des Besuches die allgemeinen Coronabedingten Hygienemaßnahmen wie:
– 1,5 m Abstand zum Patienten, zu Mitarbeitenden des Krankenhauses
– Händedesinfektion am Eingang, sowei vor und nach dem Betreten von Patientenzimmern
– Mund-Nasen Schutz während des Aufenthaltes auf dem Gelände (der Mundschutz ist korrekt zu tragen
und hat sowohl Nase als auch Mund zu bedecken!)
– Mund-Nasen Schutz im Patientenzimmer – auch für den Patienten – während des Besuches
Es ist ein chirurgischer Mund-Nasen-Schutz oder Stoffmasken erforderlich. Visiere, und Spuckschutz als alleiniger Schutz ist nicht erlaubt. Bitte bringen Sie Ihre eigene Maske mit. Im Ausnahmefall erhalten Sie einen Mundschutz an unserer Rezeption.
Abschließend möchten wir Sie darauf hinweisen, dass sich die vorgenannten Regelungen jederzeit aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens ändern können. Im Rahmen des Hausrechts sowie aktueller behördlicher Verordnungen kann jederzeit das Besuchsrecht oder -verbot – auch kurzfristig – wieder geändert werden. Dies kann ggf. auch nur einzelne Stationen oder Patienten betreffen. Bitte beachten Sie die jeweiligen Änderungen hier auf unserer Homepage.