Entlassung

Nach Abschluss Ihrer Krankenhausbehandlung erfolgt die Entlassung aus unserem Krankenhaus. In bestimmten Fällen ist danach noch weitere Unterstützung erforderlich, um das Behandlungsergebnis zu sichern. Das Ziel unseres Entlassmanagements ist es daher, für Sie eine lückenlose Anschlussversorgung zu gewährleisten. Dafür haben wir im DGD Krankenhaus Sachsenhausen ein eigenes, multiprofessionelles Team aus Ärzten, Pflegefachkräften und unserem Entlassmanagement, das Sie – falls erforderlich – bei Ihrer Entlassung unterstützt.
Lückenlose Anschlussversorgung sicherstellen
Wir stellen fest, ob und welches medizinisches oder pflegerisches Vorgehen im Anschluss an die Krankenhausbehandlung erforderlich ist und leiten diese Schritte bereits während des stationären Aufenthaltes ein. Eine entsprechende Anschlussversorgung kann beispielsweise eine medizinische oder pflegerische Versorgung oder Beratung umfassen, die ambulant oder in stationären Einrichtungen der Rehabilitation oder Pflege erfolgt. Die Anschlussversorgung kann aber auch Terminvereinbarungen mit Ärzten, Physiotherapeuten oder Pflegediensten umfassen. Zudem können wir Sie beim Beantragen von Leistungen bei der Kranken- oder Pflegekasse helfen, sofern es Ihnen nicht möglich ist, dies nicht selbst oder mithilfe von Angehörigen zu organisieren.
Für gesetzlich krankenversicherte Patienten ist dazu Ihre schriftliche Einwilligung notwendig. Diese erhalten Sie bereits bei der Aufnahme in unserem Krankenhaus.
Verordnungen zur Überbrückung
Ist es für Ihre unmittelbare Behandlung nach dem Krankenhausaufenthalt erforderlich, kann unser Team Ihnen bei Bedarf bereits Medikamente, Heilmittel, Hilfsmittel in begrenztem Umfang verordnen. Zudem kann auch Soziotherapie und Häusliche Krankenpflege verordnet oder die Arbeitsunfähigkeit festgestellt werden – immer vorausgesetzt, dass die Anschlussversorgung sonst nicht sichergestellt ist. Da diese Verordnungen aus dem Krankenhaus nur zur Überbrückung dienen sollen, bis eine Nachversorgung etwa durch den Hausarzt gesichert ist, möchten wir Sie auf die begrenzte Gültigkeit (3 Tage für Medikamentenrezepte, 7 Tage für andere Verordnungen) und eine vom Gesetzgeber vorgegebene minimale Verordnungsgröße (kleinste Packungsgröße bei Medikamenten) hinweisen.
Bei Bedarf wird das Entlassmanagement auch durch die Kranken-/Pflegekasse unterstützt, wenn zum Beispiel Kostenzusagen erforderlich sind oder Anträge genehmigt werden müssen. Für einige Verordnungen wie etwa ein Medikamentenrezept oder eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung müssen wir Ihre Daten an die Krankenkasse übermitteln – so, wie Sie das bereits aus der hausärztlichen Versorgung kennen. Dazu benötigen wir Ihre schriftliche Zustimmung.
Ihr Team vom Sozialdienst & Entlassmanagement
Sie erreichen uns unter:
Tel.: 069 6605/-1410, -1411, -1414
khs-sozialdienst-zbem@khs-ffm.de